Da bei so einer Pfändung ja eigentlich alles Geld des Schuldners gepfändet wird, würdet ihr einen Pfändungsfreibetrag festsetzen?
das wirst du wohl müssen, da du mit deinem Beschluss nicht über den Antrag hinausgehen darf
und wenn der Gl dem Sch einen Freibetrag belassen will, kriegt er das halt soSehe ich anders.
Für die Festsetzung eines Freibetrages durch das Vollstreckungsgericht besteht keine Rechtsgrundlage. Der Antrag ist daher m.E. nicht hinreichend bestimmt. Wenn die Gläubigerin dem Schuldner einen Freibetrag lassen will, bleibt ihr das unbenommen. Dann hat sie ihn aber auch hinreichend (betragsmäßig) zu bezeichnen.
das ist ja gar nicht so anders ...
Zumindest sollten wir uns einig sein, dass ich aufgrund diesen Antrag die Forderung nicht uneingeschränkt pfänden kann