Rubrumsberichtigung gem. § 319 ZPO des KFB
Eine Wohnungsgenossenschaft hat geklagt auf Räumung. Es erging VU. Dann KFB wegen GK.
Nun stellt die Wohnungsgenossenschaft Antrag auf Rubrumsberichtigung gem. § 319 Rdn. 14 ZPo 30. Auflagen - zöller, mit der Begründung, der Beklagte hat unter einen falschen Namen die Wohnung angemietet. Bei dem bekl. .... handelte sich um ...! Als nachweis wurde ein Polizeibericht (Wohnungsräumung durch Polizei) und strafbefehl wegen Anmietung wohnung utner falschen Namen und urkundenfälschung (bezieht sich auf die gleiche wohnung) beigefügt, aus dem sich das ergibt.
Reicht das als Nachweis?