Kein Hinterlegungsgrund bei Hinterlegungsantrag durch IV für bereits gelöschte Firma

  • Hallo, folgende Frage stellt sich mir aktuell:

    Mir liegen mehrere Hinterlegungsanträge einer Insolvenzverwalterin vor. Sie beabsichtigt die Hinterlegung von Quotenauszahlungen, da entsprechende Firmen bereits im Handelsregister gelöscht worden sind. M.E. liegt hier kein Hinterlegungsgrund vor, da keine Tatsachen angegeben werden, welche die Hinterlegung rechtfertigen (z.B. Annahmeverzug, Gläubigerungewissheit usw.).

    Vorliegend sind für mich die jeweiligen Gläubiger bekannt. Nach Auflösung bzw. Löschung im HR ist ggf. eine Nachtragsliquidation erforderlich.

    Wie seht Ihr das ?! Die Insolvenzverwalterin sieht es selbstverständlich anders...

    Und eine Frage, die sich ggf. anschließt: Wie verhält es sich mit einer Zurückweisung des Hinterlegungsantrags...normaler, förmlicher Beschluss mit Rubrum etc., welcher Rechtsbehelf und wer entscheidet darüber, habe ich ggf. noch ne Abhilfemöglichkeit ?! :gruebel:

  • Ganz schön viele Fragen.

    Zur ersten: Zur Beantragung einer Nachlassliquidation für die Gläubigergesellschaften ist die Insolvenzverwalterin definitiv nicht verpflichtet. Hinterlegungsgrund ist Annahmeverzug. Die Quotenzahlung ist Holschuld, und die gelöschte GmbH meldet sich einfach nicht...

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Zurückweisung des Hinterlegungsantrags...normaler, förmlicher Beschluss mit Rubrum etc.,

    Da vielleicht mal in "deinem" Hinterlegungsgesetz nachlesen :)
    Zumindest bei uns (Bayern): Entscheidung durch Bescheid (nicht Beschluss) - RM ist die nicht fristgebunde Beschwerde, Abhilfemöglichkeit besteht.

  • Mir liegen mehrere Hinterlegungsanträge einer Insolvenzverwalterin vor. Sie beabsichtigt die Hinterlegung von Quotenauszahlungen, da entsprechende Firmen bereits im Handelsregister gelöscht worden sind. M.E. liegt hier kein Hinterlegungsgrund vor, da keine Tatsachen angegeben werden, welche die Hinterlegung rechtfertigen (z.B. Annahmeverzug, Gläubigerungewissheit usw.)

    .....

    Hier liegt ein Annahmeverzug vor, weil die Quote eine Holschuld ist. So schon Kuhn/Uhlenbruck, Konkursordnung, § 170 Rn.6.

    Oder auch HamKo: InsO, § 187 Rn. 9....

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Hinterlegung annehmen und dem Land zugleich eine finanzielle Freude bereiten....

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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