Hallo, folgende Frage stellt sich mir aktuell:
Mir liegen mehrere Hinterlegungsanträge einer Insolvenzverwalterin vor. Sie beabsichtigt die Hinterlegung von Quotenauszahlungen, da entsprechende Firmen bereits im Handelsregister gelöscht worden sind. M.E. liegt hier kein Hinterlegungsgrund vor, da keine Tatsachen angegeben werden, welche die Hinterlegung rechtfertigen (z.B. Annahmeverzug, Gläubigerungewissheit usw.).
Vorliegend sind für mich die jeweiligen Gläubiger bekannt. Nach Auflösung bzw. Löschung im HR ist ggf. eine Nachtragsliquidation erforderlich.
Wie seht Ihr das ?! Die Insolvenzverwalterin sieht es selbstverständlich anders...
Und eine Frage, die sich ggf. anschließt: Wie verhält es sich mit einer Zurückweisung des Hinterlegungsantrags...normaler, förmlicher Beschluss mit Rubrum etc., welcher Rechtsbehelf und wer entscheidet darüber, habe ich ggf. noch ne Abhilfemöglichkeit ?!