Hallo Zusammen!
Habe folgendes Problem:
Mir wurde ein Teil-Anerkenntnisurteil in beglaubigter Abschrift vorgelegt. In diesem werden die Beklagten (im Grundbuch meine Eigentümer) dazu verurteilt, der Eintragung folgender beschränkt persönlicher Dienstbarkeit zuzustimmen.
Aufgrund dessen wird nun beantragt, die Dienstbarkeit einzutragen. Reicht dazu das Anerkenntnisurteil aus? Ersetzt dieses die Bewilligung der Eigentümer? Eigentlich liegt doch nur eine Verurteilung vor, dass sie zustimmen müssen...
Reicht außerdem eine beglaubigte Abschrift? Der Rechtskraftvermerk wäre angebracht...
Vielen Dank für Eure Antworten.