Der Betreute ist verstorben. Betreuer war die Ehefrau.
Es sind noch 2 Kinder aus 1. Ehe des Betreuten vorhanden.
Erben des Betreuten sind seine beiden Kinder, je zur Hälfte des Nachlasses.
Der Betreute hat der Ehefrau vermächtnisweise den Nießbrauch aus Lebenszeit an den Erbteilen der Kinder eingeräumt.
Die Kinder wollen jetzt die Vorlage einer detaillierten Schlussrechnung durch die Ehefrau.
Können die Kinder das überhaupt verlangen, wenn der Ehefrau der Nießbrauch an ihren Erbteilen zusteht und sie damit die Verwaltungsbefugnis hat ?