Schlussrechnung durch Betreuer

  • Der Betreute ist verstorben. Betreuer war die Ehefrau.
    Es sind noch 2 Kinder aus 1. Ehe des Betreuten vorhanden.
    Erben des Betreuten sind seine beiden Kinder, je zur Hälfte des Nachlasses.
    Der Betreute hat der Ehefrau vermächtnisweise den Nießbrauch aus Lebenszeit an den Erbteilen der Kinder eingeräumt.

    Die Kinder wollen jetzt die Vorlage einer detaillierten Schlussrechnung durch die Ehefrau.
    Können die Kinder das überhaupt verlangen, wenn der Ehefrau der Nießbrauch an ihren Erbteilen zusteht und sie damit die Verwaltungsbefugnis hat ?

  • :daumenrau
    Entlastung können / müssen alle Erben erteilen - nicht die Nießbrauchsberechtigte.
    Die Ehefrau muss die Schlussrechnung erstellen und alle Belege vorlegen. Das dürfte ihr im Verpflichtungstermin zu Beginn der Betreuung auch so gesagt worden sein.

  • Und selbst wenn es ihr (angeblich) keiner gesagt hatte, muß sie jetzt die SRL erstellen. Auf eine Entlastung durch die Erben scheint sie ja nicht hoffen zu können.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!