Liebe Kolleginnen und Kollegen,
folgende Frage treibt mich (aus aktuellem Anlass) um:
Verliere ich meinen Vergütungsanspruch für PKH /VKH, wenn ich
- das Mandat niederlege (keine Anwaltspflicht in dem konkreten FamR-Verfahren)
- wenn mich mein Mandant entpflichtet.
[Die Vertragsbeziehung wird wegen zwischenmenschlicher Differenzen ein Ende finden (so oder so).:(]
danke für eure Meinungen,
Gruß,
c.