Hallo,
folgender Fall: ich habe einen Schuldner, der ist nach Polen verzogen. Ich hatte jetzt überlegt, ob ich dem aufgebe, einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland zu benennen. Nun habe ich aber mal ein bisschen herumgelesen. Benennt er dann keinen, kann ich per Aufgabe zur Post an seine ausländische Adresse Zustellungen vornehmen. Bloß, das kann ich doch eh im Insolvenzverfahren . Hatte eine/r von Euch mal solche Verzugs-Fälle und habt ihr einen Zustellungsbevollmächtigten erfordert ? Danke