Schuldner verzieht ins Ausland

  • Hallo,

    folgender Fall: ich habe einen Schuldner, der ist nach Polen verzogen. Ich hatte jetzt überlegt, ob ich dem aufgebe, einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland zu benennen. Nun habe ich aber mal ein bisschen herumgelesen. Benennt er dann keinen, kann ich per Aufgabe zur Post an seine ausländische Adresse Zustellungen vornehmen. Bloß, das kann ich doch eh im Insolvenzverfahren :gruebel:. Hatte eine/r von Euch mal solche Verzugs-Fälle und habt ihr einen Zustellungsbevollmächtigten erfordert ? Danke

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Bloß, das kann ich doch eh im Insolvenzverfahren :gruebel:.

    Woraus ergibt sich das? :gruebel:

    Wie dem auch sei, ich habe auf die Sache mit dem Zustellungsbevollmächtigten nie groß geachtet. Wenn der Schuldner erst irgendwann in der WVP umzieht, bekommt er in der Regel sowieso nur noch den RSB-Beschluss. Da mag er sich selbst bemühen, dass er den Brief erhält.

  • Die Vereinbarungen, die zwischen Deutschland und Polen über Zustellungen im jeweils anderen Land getroffen wurden (EG-Verordnungen, Haager Übereinkommen) können m. E. nicht durch ein deutsches Gesetz ausgehebelt werden. Die Zustellung durch Aufgabe zur Post dürfte unzulässig sein.

    Auch im Insolvenzverfahren muss man bei einem in Polen wohnhaften Schuldner per Einschreiben gegen internationalen Rückschein mit Übersetzungen oder aber Hinweis auf das Annahmeverweigerungsrecht (in polnischer Sprache) zustellen. Falls das nicht funktioniert, käme dann noch die ZU über die polnischen Behörden nach der EG-VO in Betracht.

  • Ach siehste, jetzt habe ich es selbst gefunden in Jaeger zu § 8 InsO : "Vom Erfordernis der Auslandszustellung „per Einschreibung“ wurde bewusst abgesehen, um das Verfahren zu vereinfachen."

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  • Ach siehste, jetzt habe ich es selbst gefunden in Jaeger zu § 8 InsO : "Vom Erfordernis der Auslandszustellung „per Einschreibung“ wurde bewusst abgesehen, um das Verfahren zu vereinfachen."

    bin ich bis neulich auch von ausgegangen, aber irgendwelches f*king EU-Recht soll dies wiederum derogieren. Hatte das Prob mit einer Zustellung in GB. Hab es mit AzP gemacht dann nochmal mit Einschreiben gegen Rückschein. Äh bevor von den monkey-islands ein Rückschein kommt, haste eher ein erledigtes Rechtshilfeersuchen aus Tschetschenien zurück.
    Oki, ging um fett kohle, ich atme da mal ganz simpel drüber...... wer sich hinter EU-Recht versteckt, dessen Standards dann doch nicht eingehalten werden f* off :D

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
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    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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