Hallo Zusammen,:):)
meine Frage ist kurz und doch irgendwie fehlt mir die Antwort dazu.
Wohin mit einer Verurteilten, WEIBLICHEN, pflegebedürftigen Rollstuhlfahrerin?
Ich habe hier diverse Freiheitsstrafen bzw. Ersatzfreiheitsstrafen zu vollstrecken.
Es laufen zwei Bewährungen und ein Widerruf wurde gerade Anfang Januar rechtskräftig.
Die Frau begeht einfach weiter Straftaten aber ist extrem pflegebedürftig und halbseitig gelähmt und an den Rollstuhl gefesselt.
Ein amtsärztliches Gutachten wurde zuletzt vor 4 Jahren gefertigt. Ihr geht es jedoch nicht besser und eine Besserung ist nicht abzusehen. Dies bestätigte ebenfalls der AsD der aktuell beauftragt wurde.
Das Justizvollzugskrankenhaus in NRW kann sie nicht aufnehmen, da dort keine Plätze für weibliche pflegebedürftigen Insassen vorhanden sind.
Aber was soll ich nun mit der Frau tun? Ich finde im Gnadenwege von der Vollstreckung absehen wäre nicht förderlich, da ja immer wieder gegen Bewährungen verstoßen wird und Straftaten begangen werden.
Wie uuuuuunbefriedigend...
Danke schonmal fürs Grübeln..ich bin mit meinem Latein am Ende.
LG