Wieder mal eine Pfändungsfrage. Die Schuldnerin arbeitet in einem Hotel und bekommt vom Arbeitgeber eine kleine Dienstwohnung im Hotel gestellt. Die Lohnabrechnung der Schuldnerin liest sich jetzt wie folgt:
Bruttogehalt: 1.200,00 €
Freie Wohnung: 352,80 €
Abrechnungsbrutto: 1.552,80 €
steuerl. Abzüge 117,88 €
sv-rechtl. Abzüge 314,06 €
Nettoverdienst 1.120,86 €
Nettoabzug freie Wohnung 352,80 €
Miete 305,82 €
Auszahlungsbetrag 1.073,88 €.
Der Arbeitgeber stellt auf den Auszahlungsbetrag ab und führt keine pfändbaren Beträge ab. Aus meiner Sicht aber stellt aber die kostenlose Wohnung eine Naturralleistung gem. § 850e Nr. 3 ZPO dar. Insofern ist hier doch ein entsprechender Antrag zu stellen, oder?