Hallo an alle
Ich soll hier einen Fall für eine Grundbuchkollegin einstellen.
Fall stellt sich wie folgt dar:
Also einzutragen habe ich die Auflassung bzw. AV undGrundpfandrecht
Eheleute sind beide polnische Staatsangehörige. Ehe wurdein Polen geschlossen. Keine ehevertraglichen Vereinbarungen; die Eheleute lebenim dortigen gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft nachpolnischem Recht.
Der Ehegatte hat einen Wohnsitz in Deutschland. Bezüglichder Ehefrau ist dies nicht bekannt.
Ehegatte möchte Grundbesitz zu Alleineigentum erwerben.
Die Frage die sich stellt ist daher, ist der Erwerb zu Alleineigentum möglich. Der Notar war bisher wohl wenig hilfreich und hat nur gemeint, dass er sich da nicht weiter drum kümmert und die Leute auch nicht diesbezüglich belehren kann.
In der Suchfunktion haben wir bisher nichts passendes gefunden. Falls es doch bereits einen Thread gibt, bitte ich bereits jetzt um Entschuldigung