Es gibt hier viele ähnliche Threads, mein Problem konnte ich aber nicht finden.
Nach der Auflassung beantragt der Käufer die Umschreibung des Eigentums. Der Verkäufer bewilligt diese, "wenn die für die Abwicklung des Vertrages erforderlichen Voraussetzungen vorliegen und der Verkäufer bestätigt hat, dass der vereinbarte Kaufpreis an ihn gezahlt wurde". (Beschränkungen aufs Innenverhältnis, sprich Anweisungen an den Notar, liegen nicht vor).
Auf mein Schreiben an den Notar dahingehend, dass die Bewilligung grundsätzlich nur zur gebrauchen ist, wenn der Bewilligungseintritt in Form des § 29 GBO nachgewiesen wird, erhalte ich nun eine Eigenurkunde, in der der Notar bestätigt, dass "die zur Abwicklung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen und der Kaufpreis beim Verkäufer eingegangen ist".
Reicht das? Für meinen Anruf beim Notar, was diese neue Masche mit der Bedingung denn soll, erntete ich dort übrigens nur unverständliches Kopfschütteln...