Hallo,
ich weiß nicht, ob dieses Thema hier genau richtig ist oder eher den Nachlasssachen zuzuordnen ist.
In einem Betreuungsverfahren ist der Vater des Betreuten und des Betreuers verstorben (Betreuter und Betreuer sind folglich Brüder). Es gibt noch weitere Kinder, die ebenfalls Miterben sind. Es gibt ein Nachlasskonto, die Auszahlung an die Erben ist noch nicht erfolgt.
Jetzt legt mir der Betreuer Nachweise vor, dass er zu Lebzeiten des Vaters Rechnung für diesen gezahlt hat (quasi Geld geliehen hat) und fragt an, ob es eine Möglichkeit gibt, dass er sich diese Gelder vorab aus dem Nachlassvermögen entnimmt. Die übrigen Miterben seien hiermit einverstanden.
Ist es überhaupt möglich das Geld mit Einverständnis der Miterben vom Nachlasskonto zu entnehmen oder auf welche Weise müsste der Betreuer diese Ansprüche geltend machen?
Und wenn es möglich ist, wie verhält es sich mit meinem Betreuten, der sein Einverständnis ja nicht selbst erklären kann? Wegen des Vertretungsausschlusses bräuchte ich dann ja auch noch einen Ergänzungsbetreuer.
Mein Gefühlt sagt mir, dass der Betreuer sich die ausgelegten Gelder nicht einfach mit Einverständnis entnehmen kann und somit den Vorrang vor evtl. weiteren Nachlassgläubigern genießt. Ob weitere Gläubiger vorhanden sind entzieht sich meiner Kenntnis, aber wäre ja denkbar.
Über Antworten würde ich mich freuen!