Hallo,
ich habe eine britischen Staatsangehörigen mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland der Grundbesitz in Deutschland und London hat. In London besitzt er auch noch eine Firma. Er ist im September 2016 verstorben.
Ist es richtig, wenn ich einen Erbschein dahingehend aufnehme, dass der Betroffenen bzgl. des im Inland befindlichen Vermögens nach deutschem Recht beerbt wurde?
Wäre hier auch die Erteilung eines ENZ möglich?
England hat sich ja bei der EU-Erbrechtsverordnung ausgeschlossen. Würden Sie das Zeugnis anerkennen?