Hallo,
habe eine kurze Frage bezüglich entstehender Kosten:
Im Grundbuch eingetragen ist eine Grundschuld ohne Brief zu Betrag X.
Nun wird eine Urkunde eingereicht, in dem die Eigentümer die Bildung eines Grundschuldbriefes und die Eintragung der Umwandlung im Grundbuch bewilligen.
Die Entstehung der Gebühr nach Nr. 14124 GNotKG aus Betrag X ist klar, aber fällt danaben noch eine weitere Gebühr nach Nr. 14130 GNotKG aus Betrag X an?
Viele Grüße
Jotto