Liebe Mitglieder,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen…
Folgender Fall:
Herr und Frau X zahlen bei uns Kindergartengebühren für Ihre Kinder. Bezahlt hat diese immer der Mann. Jetzt wurde gegen den Mann ein Insolvenzverfahren eröffnet.
Der Grundlagenbescheid über die Kindergartenbeiträge für das Jahr 2017 wurde Anfang des Jahres auf beide Eltern lautend versandt.
Kann ich die fälligen Kindergartengebühren dann trotzdem im Insolvenzverfahren anmelden oder muss ich zuerst die Frau zur Zahlung auffordern?
Die Kindergartengebühren die vor dem Insolvenzverfahren fällig sind würde ich als Insolvenzforderung anmelden, die laufenden müssten dann doch eigentlich aus der Masse vom Insolvenzverwalter bedient werden oder?
Für Eure Antworten bedanke ich mich bereits jetzt recht herzlich!