Huhu,
ich würde mal gerne wissen, was bei euch verfügt wird, wenn ein Übergang auf die StK stattgefunden hat.
Also hier verfüge ich die WE und lege die Akte dann weg.
Ich habe aber jetzt auch gesehen, dass eine Kollegin die Gerichtskasse um Mitteilung bittet, wann Zahlung erfolgt ist und sofern die Einziehung nicht möglich war um dann zu prüfen, ob der Gegner als Zweitschuldner in Anspruch genommen wird.
Liebe Grüße