Hier kam gerade eine Diskussion auf, ob das Insolvenzgericht die Möglichkeit hat, (im Eröffnungsverfahren) beim Bundeszentralamt für Steuern ein Ersuchen auf Kontenabfrage zu stellen.
Hintergrund ist, dass der Schuldner sich jeder Mitwirkung verweigert bzw. entzieht.
Ich finde allerdings für ein solches Ersuchen nicht recht eine passende Rechtsgrundlage. § 802l ZPO trifft nicht direkt zu und § 93 Abs. 8 AO auch nicht auf diesen Fall.
Hat hier vielleicht schon jemand Erfahrungen mit diesem Thema gemacht?