Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auf Antrag der Stadt wurden vom Amtsgericht 6 Tage Erzwingungshaft gegen eine Heranwachsende angeordnet, die in Ungarn wohnt.
Der Bußgeldbescheid, der Erzwingungshaftbeschluss und die Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft wurden an eine Zustellbevollmächtigte bei der Stadt zugestellt.
Nach erhalt der Ladung hat die Zustellbevollmächtigte den Erzwingungshaftbeschluss formlos an die Betroffene versandt und darauf hingewiesen, dass der Vollzug durch Zahlung abgewendet werden kann.
Natürlich wurde weder die Geldbuße bezahlt noch die Erzwingungshaft angetreten.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte, wie weiter zu verfahren ist.