Hallo ins Forum,
ich mache noch nicht ganz so lange Nachlasssachen und habe nun den ein oder anderen Altfall übernehmen dürfen, bei dem neben dem Nachlassinsolvenzverfahren noch eine Nachlasspflegschaft angeordnet wurde. Mir erschließt sich die Sinnhaftigkeit nicht, zumal Erben bekannt sind.
Ohne bekannte Erben könnte ich die NaPflg mit dem Aufgabenkreis der Erbenermittlung ja noch verstehen, aber ich habe hier noch eine zweite Sache, bei der alle bekannten Erben ausgeschlagen haben, NaPflg und NaInso laufen ebenfalls parallel und seit über zwei Jahren hat sich in der Akte nichts hinsichtlich weiterer Erben getan.
In beiden Verfahren würde ich die NaPflgschaften gerne aufheben mangels Sicherungsbedürfnis und weil eine weitere Erbenermittlung im zweiten Fall als sehr unwahrscheinlich erscheint. Spricht etwas dagegen?