Folgender Fall:
Sch. hat einen Nießbrauch an einer Wohnung, die vermietet ist.
Das Verfahren ist an sich abschlussreif. Nun stellt sich die Frage, ob die Mieteinnahmen aufgrund des Nießsbrauchs
laufende Einkünfte i.S.d. § 196 InsO sind. Die 2001'er Änderung der InsO gibt dazu nix her, da der Gesetzgeber "klärstellend" tägig sein wollte, dass laufendes pfändbares Einkommen die Beendigung nicht hindern soll.
Vieles spricht dafür, dass es sich bei Mieteinkünften nicht um ein Einkommen i.S.d. § 196 InsO handelt.
Auf den Fall gewendet:
einmal unterstellt, Miete sei kein laufendes Einkommen, müsste das Verfahren endlos - bzw. bis zur Erteilung der RSB - asymmetrisch durchgeführt werden.
Eine nicht mit den Vorschriften über die NTV vom Wortlaut übereinstimmende Lösung wäre eine "NTV-um's Eck". Prämisse dafür wäre aber, die Mieteinkünfte nicht unter das laufende Einkommen zu subsumieren.
Nicht einzusehen ist jedoch, dass diese Einkünfte über den Nießbrauch nicht der Gläubigerbefriedigung zuzuführen sind.
Ideen dazu ?
greez Def