Im Grundbuch ist eine S.a.r.l. mit Sitz in Luxemburg als Eigentümer eingetragen.
Diese Gesellschaft hat ihren Sitz nach Deutschland verlegt und den Namen geändert (.. GmbH). Im Register wurde eingetragen: entstanden durch grenzüberschreitende formwechselnde Umwandlung
Später wurde der Sitz nochmal innerhalb von Deutschland verlegt. Schließlich erfolgte eine formwandelnde Umwandlung in eine GmbH & Co. KG.
Nun soll eine Berichtigung dahingehend erfolgen. Vorgelegt werden 3 Registerauszüge aus Deutschland.
Kann eine Berichtigung erfolgen? Eine steuerliche UB ist ja nicht erforderlich, oder?