Hallo, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich würde mich über Unterstützung freuen. Mir liegt ein notarieller Kaufvertrag vor. Der Eigentümer genehmigt diesen Vertrag in Australien. Die Genehmigungserklärung enthält die Unterschrift des Eigentümers. Der australische Notar (notary public) hat auf der Urkunde lediglich unterschrieben und das Datum vermerkt. Es fehlt eine Bemerkung zur Beglaubigung und zur Identitätsfeststellung. Die Urkunde ist gesiegelt Eine Apostille wurde nicht vorgelegt.
Die Voraussetzungen des § 29 GBO sind m. E. nicht erfüllt. Oder?