Für uns ist das Problem hier aufgetreten, nach dem bei Erbscheinsanträgen von Notaren jetzt folgender Text aufgenommen wurde: Der Erschienene hatte die Möglichkeit, die Datenschutzerklärung nach der EU-Datenschutz-Grundverordnun zur Kenntnis zu nehmen.
Da wir noch nicht forumStar arbeiten, wurde in unserem MEGA-Programm bei Testamentseröffnungsprotokollen und im Erbscheinsantrag aufgenommen:
Datenschutzhinweis: Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz befínden sich auf der Internetseite des Gerichts unter dem Menüpunkt "Datenschutz in der Justiz". Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch in Papierform.
Wir müssten somit jedesmal an die Beteiligten ein Eröffnungsprotokoll vom Testament übersenden und beim Erbscheinsantrag, der ja vorgelesen wird, daraufhinweisen. Was denkt ihr darüber ?