Hallo,
mal zwei praktische Fragen:
Lasst ihr euch die Befreiung nach § 1908i Abs.2 S.2 BGB nachweisen (Geburts/Heiratsurkunde), oder vertraut ihr auf den Akteninhalt bzw. was der Betreuer in der Verpflichtung angibt.
Nehmt ihr die Befreiung in den Betreuerausweis mit auf, oder sollen Banken etc. selbst prüfen, ob der Betreuer ggf. befreit ist.
Es geht mir einfach darum zu erfahren, wie das andere bzw. die Mehrheit zu handhabt.
Danke!