DieTochter der M beantragt beim Betreuungsgericht, einen Betreuer zu bestellen, daihr Bruder und Hofübernehmer B die Mutter in ein Altersheim „gesteckt“ habe,obwohl die Mutter zuhause (Hofstelle des B) bleiben wolle.
Die Mutter M hat - was dieTochter nicht weiß - dem Bruder B vor 4 Jahren eine General- undVorsorgevollmacht erteilt. Darf ich der Tochter mitteilen, dass diese General-und Vorsorgevollmacht vorliegt und eine Betreuung daher nicht erforderlich istoder unterliegt dies der Schweigepflicht ?