Ich hab einen Antrag auf BerH vorliegen. Der Ast. sitzt momentan in einer JVA und möchte Beratungshilfe wegen "eines sittenwidrigen Vertrags, mit dem Ziel der Erstattung von gezahlten Mietgebühren und der Feststellung der Unzulässigkeit des Vertrags".
Habe daraufhin mal um Erläuterung und Vorlage entsprechender Unterlagen gebeten.
Die JVA hat wohl einen Vertrag vermittelt... Hierbei hat der Ast. einen Fernseher gemietet. Laut Ast. muss er einen monatlichen Betrag entrichten. Der Vertrag ist seiner Ansicht nach unzulässig, weil er den Betrag doppelt bezahlt, wenn er verlegt wird und im selben Monat wieder zurück kommt (ob das vorliegen der Fall war, geht aus dem Schreiben nicht hervor). Das sind wohl 20,74€ im Monat. Er argumentiert weiterhin, dass er Taschengeldempfänger sei und 38€ monatlich bekommt, sodass der Preis auch viel zu hoch sei. Angeblich liegen andere JVA's bei 11,00€ monatlich.
Seiner Ansicht nach nutzt die Firma ihre Monopolstellung aus.
Vertragsunterlagen sowie Schriftwechsel kann er nicht vorlegen, da die Firma wohl auf seine Schreiben nicht reagiert.
Ich neige dazu abzulehnen, weil er den Vertrag ja nicht hätte abschließen müssen und er das alles von anfang an wusste. Allerdings kann er nicht einfach zu einem anderen Anbieter wechseln... Was meint ihr?