Liebe Kolleginnen und Kollegen,
folgende Frage:
Als Verfahrensbeistand ist es ja durchaus üblich, seine Pauschale schon vor endgültigem Abschluss des Verfahrens ausgezahlt zu bekommen. Was passiert, wenn ich meine berufsmäßige Verfahrensbeistandsschaft aufgebe, zum Zeitpunkt der Beendigung aber noch Verfahren laufen, für die ich bereits die Pauschale in Rechnung gestellt und erhalten habe?
Ich freue mich auf Eure Beiträge!