Hallo,
habe so direkt leider nichts gefunden.
Bekl hat Sitz am Ort des PG. Klage wird abgewiesen. BV beantragt RK, die ich abgesetzt habe. BV legt Beschwerde ein mit der Begründung dass die hinter der Beklagten stehende Rechtsschutzversicherung den RA beauftragt habe und daher die RK bis zu denen eine RA am Sitz der RSV erstattungsfähig seien.
Hat da jemand Rechtsprechungen?
Reisekosten erstattungsfähig, obwohl Versicherung nicht Partei
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Warum sollte denn die Rechtschutzversicherung nicht in der Lage sein einen RA am Sitz der Partei bzw. am Sitz des Gerichts zu beauftragen?
Fakt ist ja, dass die Rechtschutzversicherung nicht als Partei an dem Rechtsstreit beteiligt war. Also kann es m.E. auch nicht auf deren Sitz ankommen.
Rechtsprechung kann ich dir zu dieser Fallkonstelation aber leider nicht bieten.
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Rechtsschutz? Die hat doch nichts mit dem Verfahren zu tun.
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Da halte ich die Entscheidung des BGH (Beschl. v. 13.09.2011 - VI ZB 42/10; NJW 2011, 3521) für anwendbar. Zwar geht es bei der Entscheidung um eine hinter der beklagten Partei bestehenden Haftpflichtversicherung, welche selber nicht Partei des Rechtsstreits war, der Sachverhalt ist aber ähnlich. In den Entscheidungsgründen unter Rn. 13 wird hierzu ausgeführt, dass die Versicherungsbedingungen zwischen Versicherungsgeber und -nehmer nur im Innenverhältnis bestehen. Im Außenverhältnis ist nur der/die Beklagte Partei des Rechtsstreits gewesen, insofern kommt es nur auf die Stellung des Versicherungsnehmers an.
Ich würde der Beschwerde nicht abhelfen. -
wie Jorma- wird hier auch so gehandhabt
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Wie der Vorbeitrag: Anwendung der BGH-Entscheidung ohne Schwierigkeiten.
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