Mich beschäftigt folgendes Problem:
Wir haben eine Verwalterzustimmung, datierend vom 14.05.2018.
Weiter haben wir einen Verwalternachweis vom 28.04.2014, worin der Verwalter für die Zeit ab 01.07.2014 (ohne Benennung eines "Endzeitpunktes") wieder bestellt wurde.
Die Rechtspflegerin moniert nun, dass zum Zeitpunkt der Zustimmungserklärung bereits mehr als drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Bestellung des Verwalters verstrichen sind. Es bedürfe daher eines erneuten Nachweises, dass die Verwaltereigenschaft noch fortbestand.
Ist das richtig?
Bitte klärt mich auf: Wenn als Endzeitpunkt dort gestanden hätte "bis zum 30.06.2019", dann wäre ein Nachweis nicht erforderlich gewesen?
So aber muss ein Nachweis her?
Danke bereits jetzt für Hilfe!