Guten Morgen!
Folgende - doch nicht ganz alltägliche Situation:
Gläubiger ist eine Bank. PfÜB wird erlassen hinsichtlich Konto und Gehalt. Der Schuldner beantragt, die Kontopfändung (Freibetrag seines Pfändungsschutzkontos) der Quellenpfändung seines Gehalts anzugleichen. Soweit kein Problem. Der Antrag wird dem Gläubiger zum Gehör gegeben. Ausweislich des Lohnzettels des Schuldners berücksichtigt der Arbeitgeber bei der Quellenpfändung eine Unterhaltspflicht.
Der Gläubiger wendet darauf ein, daß dem Antrag auf Angleichung Konto/Quellenpfändung nicht stattgegeben werden könne, weil der Arbeitgeber fälschlicherweise eine Unterhaltspflicht berücksichtigt. Dem Gläubiger liegt nämlich eine etwa ein Jahr alte Selbstauskunft des Schuldners vor, in der dieser angibt, keine Unterhaltspflichten zu haben; seine Frau sei selbständig tätig. Als ich diesen Einwand dem Schuldner zum Gehör gebe, wendet dieser ein, daß seine Ehefrau aufgrund der Vollstreckungsmaßnahmen des Gläubigers mit der selbständigen Tätigkeit aufhören mußte. Er ist daher jetzt der Alleinverdiener und es besteht eine Unterhaltspflicht. Der Gläubiger gibt daraufhin keine weitere Stellungnahme ab.
Wie würdet ihr die Beweislast sehen bzw. was wäre hier als Nachweis denkbar?