Guten Tag!
Der geschiedene Erblasser schreibt im Testament, dass ereine vorehelich geborene Tochter hat, dessen, Name, Geburtsdaten und Aufenthaltihm nicht bekannt sind. Alleinerbe soll sein in der Ehe geborener Sohn sein.
Der Erblasser ist 1944 in Polen geboren.
Wann die Übersiedlung nach Deutschland war, istunbekannt. Der Sohn ist 1967 geboren und wohnt in Deutschland.
Wo setze ich mit meinen Ermittlungen an? Falls die vorehelichgeborene Tochter in Deutschland geboren ist, fand vor 1967 eventuell auch eineBeischreibung in seinem Geburteneintrag in Polen statt? Oder eherunwahrscheinlich?
Ich werde definitiv noch den Sohn befragen, aber fallsder auch keine Angaben machen kann (und davon gehe ich aus, da der Testamentseröffnungsantrag von ihm auch nur sporadisch zu Kindern ausgefüllt wurde), siehts mit einer Benachrichtigung an dieTochter schlecht aus. Und dann? Nach Testamentseröffnung weglegen?
Gruß Döner