Welche Möglichkeiten hat der Rechtspfleger, umfangreiche Rechnungslegungen durch Dritte prüfen zu lassen ?
- durch Verfahrenspfleger ?
- durch Steuerberater
- durch Rechnungsprüfungsbeamte (ich glaube, solche gibt es in Bayern, Rechtsgrundlage ?)
- durch Gegenbetreuer