Ich habe einen Antrag auf BerH vorliegen und bin mir nicht schlüssig, ob es mutwillig ist.
Fall: Der Antragsteller (Mieter) hat im Mietvertrag eine Heizkostenpauschale in Höhe von 80,- € monatlich.
Er hat großzügig geheizt -auch bei offenem- Fenster. So sein Vortrag. Er mag wohl den Vermieter auch nicht. Schließlich hat er ja eine Pauschale und damit ist alles abgedeckt. Wortlaut Ast.: "Wenn er so doof ist und nicht Vorauszahlung scheibt, sondern Pauschale, dann brauche ich auch nichts nachzahlen. Sein Pech. Den hab ich schön geschädigt."
Der Vermieter hat ihm jetzt die Betriebskostenabrechnung präsentiert und er soll 850,- € Heizkosten nachzahlen.
Dagegen will er aber vorgehen. Schließlich habe er eine Pauschale bezahlt und das sieht er als "all in" für sämtliche Heizkosten und zahle daher nichts nach.
Kann man das wirklich an dem Begriff "Pauschale" festmachen? Und er kann dann verbrauchen so viel er will, ohne dafür eine Nachzahlung leisten zu müssen?
Ich tendiere dazu, dass es nicht so ist und würde wegen Mutwilligkeit zurückweisen.