Für A + B gab es ein Gebäudeeigentum, Nutzungsrecht eingetragen. Später wird Grundstück von A + B dazu gekauft. Das Grundstück wird einfach in das Gebäudeeigentumsgrundbuch gebucht und als Gebäude- und Bodengrundbuchblatt weitergeführt. Alles geschehen Mitte 1990.
Jetzt soll das Nutzungsrecht gelöscht werden. Muss ich nicht Gebäude- und Boden trotzdem erst zusammenführen? Und wie würdet ihr das ggf. machen?