Hallo,
eine verunsicherte Anfängerin hat Fragen
1. Ich verstehe das doch richtig, dass gemäß § 124 I Nr. 3 ZPO nach rechtskr. Entscheidung, also sprich Urteil oder Ähnlichem, die 4 Jahre zählen.
Also mit Zeitpunkt PKH Bewilligung an sich hat das nichts zu tun?
Da hier ja auch oft die Entscheidung für die PKH z.B. im Dezember ist und aber rückwirkend bereits ab September z.B. gilt.
2. Ich prüfe meist so, dass ich überlege wie schnell könnte Kohle da sein, bei 3,4 Kinder und Unterhaltszahlungen usw. nicht vor 2 Jahren oder wenn ich sehe da ist es nicht zu knapp und die Ast. könnte schneller zu Geld kommen nach nem Jahr. So kann man doch verfahren?
3. Angenommen nach 4 Jahren und nun ist Geld da wie läuft das denn dann? Kann ich dann rückwirkend ab dann wann Geld da war Raten verlangen? Wenn viel Geld da ist dann die Aufhebung?
Danke!