Einwände gegen Erbscheinsantrag

  • Guten Tag!

    Folgendes Problem:
    Ich habe vor mir ein unwirksames Einzeltestament liegen.Im Eröffnungsprotokoll habe ich vermerkt, dass es nicht den Formerfordernissendes §2247 BGB genügt, da es mindestens zwei unterschiedliche Handschriftenbeinhaltet.

    Den Erbscheinsantrag habe ich nach gesetzlicher Erbfolgeaufgenommen. Der Antragsteller hat sich kurz zur Unwirksamkeit des Testaments –wievorstehend- erklärt.

    Ich habe die Akte daraufhin dem Richter vorgelegt, dermir die Erteilung des Erbscheins aufgrund gesetzlicher Erbfolge mittels "mini"Beschluss überträgt und kurz ausführt, dass das Testament unwirksam ist, da 2Handschriften.

    Nach Anhörung der Beteiligten zum Erbscheinsantrag meldetsich nun ein Rechtsanwalt zum Verfahren und sagt, dass vorliegende Testamentist formwirksam und der Erbschein ist aufgrund testamentarischer Erbfolge zuerteilen.

    Wie gehe ich jetzt mit diesem Einwand um?

    Der richterliche Beschluss befindet sich nur in der Akte –istohne RM-Belehrung- und wurde niemandem zugestellt.

    Hat jemand eine Idee, was nun zu tun ist?

    Beste Grüße
    Döner

  • Ist denn die Übertragung nach § 16 III RpflG überhaupt ein Beschluss mit Außenwirkung? Man könnte auch daran denken, einen Feststellungsbeschluss (gesetzl. Erbfolge) zu erlassen und abwarten, ob eine Beschwerde kommt. Bei der Begründung des Beschlusses ist § 16 III 2 RpflG behilflich.

  • Auch bei Ländern mit Rechtspflegerübertragung bei testamentarischer Erbfolge, ist dein geschilderter Fall eine Sache des Richters aufgrund streitiger Erbfolge. Egal, ob der Richter, dir das vorher "übertragen hat" oder nicht, er ist jetzt auf jeden Fall zuständig.

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