Im Grundbuch sind die Ehegatten A und B zu je 1/2 als Eigentümer eingetragen.
A ist verstorben und es wird die Grundbuchberichtigung von B beantragt.
Hierzu legt sie einen Erbvertrag und ein privatschriftliches Testament mit Eröffnungsniederschrift vor. In der Eröffnungsniederschrift sind beide Verfügungen aufgeführt.
Im Erbvertrag von 1995 setzt der zuerst Versterbende den Überlebenden zu seinem befreiten Vorerben ein. Als Nacherben sind die gemeinsamen Kinder C und D eingesetzt.
Im privatschriftlichen Testament von 2015 setzt A die B zu "seiner Alleinerbin" für das gesamte Vermögen ein. Weitere Bestimmungen sind hierin nicht enthalten.
Ist die Vor- und Nacherbschaft hiermit aufgehoben und B wird als Alleineigentümerin ohne Nacherbenvermerk im Grundbuch eingetragen? Oder ist ein Erbschein erforderlich?