Hallo,
hätte gerne einmal zu folgender Situation eure Einschätzung:
Antrag auf Einbenennung wird gestellt. Der Antrag wird ausdrücklich von der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe abhängig gemacht. Es wird, ohne über den Verfahrenskostenhilfeantrag zu entscheiden, in die Prüfung eingestiegen. Als Begründung werden Argumente aufgezählt, die definitiv keine Ersetzung der Zustimmung rechtfertigen würden. Zudem hat der Antragsteller ein relativ hohes Einkommen, sodass bei Anwendung der Tabelle ein mittlerer dreistelliger Ratenbetrag rauskommt. Nun zu meinen Fragen:
1.) Hätte man den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe (ohne nähere Prüfung) gleich zu Beginn zurückweisen können aufgrund mangelnder Erfolgsaussicht? Also quasi nur auf der Grundlage des erstmaligen Sachvortrags? Kann ich das jetzt immer noch tun? A
uch im weiteren Verlauf der Prüfung sind keine Tatsachen hervorgetreten, die eine Erfolgsaussicht begründen könnten.
2.) Nehmen wir an, ich bewillige Verfahrenskostenhilfe mit (hohen) Raten. Ich muss da ja aufpassen, dass ich die Regel mit den 4 Monatsraten einhalte. Wie kann ich bestimmen, wie hoch die Verfahrenskosten ca werden? Ansonsten kann ich ja keine Aussage darüber tätigen, ob die 4 Monatsraten wohl überschritten werden könnten.
Vielen Dank vorab!