Mich würde mal interessieren, wie es sein kann, dass der Name des eingetragenen Eigentümers nicht richtig bekannt ist. Ist das Grundbuchblatt nicht vollständig lesbar? Sollte sich der Eintragungsgrund dann nicht wenigstens aus den Grundakten ergeben?
Die 1852 geborene Eigentümerin steht noch mit ihrem Mädchennamen im Grundbuch. Anscheinend hat das GBA Kenntnis davon, dass die Eigentümerin später heiratete. Das geht aus der Grundakte nicht eindeutig hervor.
Vielen Dank für den Formulierungsvorschlag Jaques!