Hallo ihr Lieben
ich habe eine Abtretung für die D* Hy* - diese hat zwei Sitze - Hamburg und Münster.
Als Zessionar wird die Firma mit Sitz in Münster genannt. Trage ich die Abtretung als nur mit dem Münsteraner Sitz ein oder würdet ihr den Doppelsitz ins Grundbuch nehmen?