Eigentlich ist die Sache einfach (denke ich) - ich weiß aber nicht, wie ich es richtig umsetze ...
Das Jugendamt (als Unterhaltsvorschusskasse) hat im FH-Verfahren die Unterhaltsfestsetzung für 3 Kinder beantragt, Antragsgegnerin ist die Mutter (die Kinder leben jetzt beim Vater). Für das älteste Kind gibt es bereits einen Titel (dieser ist allerdings noch gegen den Vater gerichtet).
Für das älteste Kind besteht somit ein Verfahrenshindernis, eine Antragsrücknahme durch das Jugendamt ist insoweit leider nicht erfolgt.
Meine Frage:
Kann ich die Festsetzung für die beiden jüngeren Kinder und die Zurückweisung bez. des ältesten Kindes in separaten Beschlüssen machen oder muss ich das in einen Beschluss packen? Sind ja wohl auch unterschiedliche Rechtsmittel, wenn ich das richtig gelesen habe?