Ich bin nur sehr selten in Verbraucherinsolvenzverfahren unterwegs und stelle den hier anwesenden Schuldnerberatern mal die Frage, wie ihr folgendes Thema praktisch handhabt.
Die pfändbaren Einkommensbestandteile des Mandanten sind von einem Gläubiger gepfändet. Die Forderung ist derart hoch, dass Mandant diese im gesamten Leben nicht "abarbeiten" kann.
Kann man dies so in den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan übernehmen oder wird der Gläubiger zu seinem Sonderopfer, nämlich Aufhebung der Zwangsvollstreckung, verpflichtet?
Mandant geht es nicht wirklich um eine Einigung, sondern darum die Voraussetzungen für ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu schaffen.