Guten Morgen!
Leider habe ich keinen ähnlich verworrenen Fall gefunden... Mir liegt ein Vertrag vor, in welchem ein Vater diverse Grundstücke (es handelt sich offensichtlich um einen Hof) auf je eines seiner beiden Kinder überträgt. Auf einem der Grundstücke befindet sich eine Pumpstation für die Kanalisation des kompletten Hofes, so dass nun auch Grunddienstbarkeiten (Ver- und Entsorgungsleitungsrechte) auf den einzelnen Flurstücken eingetragen werden sollen. Hieraus ergibt sich jetzt auch mein Problem:
An einem Grundstück (bestehend aus Flurstück A und B) ist Wohnungseigentum (2 Einheiten) begründet. 1 Eigentümer ist (und bleibt) der Vater, Eigentümer der 2. Einheit ist der Sohn (der nun weitere Grundstücke übertragen erhält) mit seiner Frau zu je 1/2. Diesbezüglich fehlt schon mal die Mitwirkung der Frau des Sohnes.
Mein Problem ist jetzt, dass die Eintragung einer Grunddienstbarkeit zugunsten von Flurstück A und zu Lasten von Flurstück B (beide bilden ein einheitliches Grundstück, auf welchem das WEG steht) bewilligt und beantragt wird. Ist eine solche Eintragung überhaupt möglich???
Vielen Dank für eure Hilfe!