Guten Morgen,
bei einem Aufgebotsverfahren nach § 927 BGB ist es keine Voraussetzung, dass die Erben des eingetragenen Eigentümers unbekannt sind.
Bestellt ihr in diesem Verfahren, wenn die Eigentümer tot sind und man nicht weiß wer Erbe ist einen Pfleger zur Anhörung der Rechtsnachfolger?
Ich hab ein Verfahren, da konnte ich nun als potentiell Beteiligte einige Abkömmlinge finden.
Die Frage ist, muss ich das überhaupt versuchen im Rahmen des Amtsermittlung?
Liebe Grüße