Ich habe einer 97 Jahren alten Testatorin, die unter Betreung steht, ihr Testament von 2014 nicht zurückgegeben; März 2019 hat sie ein neues notarielles Testament gemacht.
Der Notar hat im Heim das Test. beurkundet und hatte sich in einem Vorgespräch von der Testierfähigkeit überzeugt.
Der Betreuer beschwert sich gegen die Ablehnung der Verweigerung der Testamentsrückgabe.
9 Tage nach Eingang der Begründung der Beschwerde stirbt die Testatorin und der Betreuer beantragt die Einrichtung einer Pflegschaft zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens.
Hat sich die Beschwerde nicht erledigt?
Viele Grüße