Die Schaffung eines Titels, aus dem ich 30 Jahre vollstrecken kann, ist mE etwas anderes, als die Durchführung einer einzelnen Vollstreckungsmaßnahme. Der wichtigste Unterschied: Wenn ich einen KFB erlasse, bin ich quasi "erkennendes Gericht". Erlasse ich einen PÜ, bin ich Vollstreckungsorgan mit, nach meiner Meinung, keiner materiellen Prüfungskompetenz, unter die für mich eben auch die Notwendigkeit fällt.
Mit anderen Worten: Das Vollstreckungsorgan darf sehenden Auges Ansprüche eintreiben, die das erkennende Gericht niemals titulieren würde.
Nochmals: Das kann nicht richtig sein.