Hallo! Ich bin in Inso ein Anfänger und habe folgende Frage zur Kostenberechnung:
hier wird das so gehandhabt, das bei Anberaumung ST eine Kostenrechnung erstellt wird. Sollte bis zur Aufhebung noch Masse eingehen, wird eine neue (endgültige) Kostenrechnung erstellt. Nach Abhaltung des ST behinnt der Verwalter ja mit der Verteilung an die Gläubiger. Wenn bis zum Ende doch noch Masse zustande kommt, ist dann aber ja nix mehr für die Gerichtskosten übrig
wie ist die allgemeine Handhabung?