Hallo
ich hab hier einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. In dem Feld für die Anspruchsbegründung schreibt der
Antragsteller, dass der Anspruch durch Verschmelzung übergegangen sei und gibt das zuständige Registergericht ( ohne HR- Nr. ) mit Datum an.
Genügt das? Ich muss ja grundsätzlich nicht prüfen, ob dem Antragsteller der Anspruch tatsächlich zusteht.
Aber gilt das auch für solche Sachen oder muss ich mir hier die Rechtsnachfolge erst nachweisen lassen?
Ich gehe davon aus, dass das durchaus öfter vorkommt. Ich hatte es selbst noch nie und wäre daher sehr dankbar zu erfahren wie ihr das handhabt