Guten Abend,
die vollstreckbare Ausfertigung des Tabellenauszugs muss zugestellt werden.
Im Privatrecht habe ich damit kein Problem: GV
Wie erfolgt jedoch die Zustellung bei öffentlich rechtlichen Forderungen?
Hierzu finde ich nichts in der AO oder der InsO?!?
Kennt sich hier damit jemand aus?