claudia: Und warum würde das mit der AO so lange dauern? Okay. Wir brauchen den GB-Auszug nicht anfordern. Die ZVG hat ein Zugriffsrecht hier. Wenn jetzt nichts zu beanstanden ist, brauche ich ca. 1 Woche vom Antragseingang bis zum Erlass (wenn wir bummelig sind).
Wenn wir denn mal einen Antrag haben, wird der auch gleich als erstes gemacht.
Habe ich doch gar nicht abgestritten. Mich ärgert hier nur dieses Anspruchsdenken der Gläubiger die inzwischen ziemlich verwöhnt sind. Und dann Apfel mit Birnen verglichen: Zustellungen mit Anordnung der Zwangsversteigerung. Da kann ich genauso sagen auf manchen Pfändungsversuch von Gerichtsvollziehern wartest du viele viele Monate wenn der Schuldner der einzige in seinem Dorf ist und der GV um mehrere Baggerlöcher fahren muss.
Kann doch sein das es da an dem Gericht Usus ist sich nicht zu vertreten und dann sind wir wieder bei der Woche Bearbeitungszeit.